Rechtstipp: Eigentumswohnung - Schaukasten darf verboten werden - ein Onlineportal-Zugang nicht
Betreibt die Hausverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Online-Portal zur Information der Eigentümer, so kann sie einzelne Eigentümer nicht einfach daraus aussperren. Das gelte auch dann, wenn einer der Eigentümer binnen 30 Minuten 13 verschiedene Nachrichten an die Hausverwaltung gesendet hat. Nutzt er zudem einen Schaukasten im Hausflur für private Aushänge, obwohl der Kasten eigentlich für Informationen von der Hausverwaltung vorgesehen ist, so darf ihm das untersagt werden. (AmG München, 1291 C 23031/24) - vom 26.05.2025
Steuertipp: Ein Vorruhestandsmodell kann "ungewisse Verbindlichkeiten" bringen
Bietet ein Unternehmen bestimmten Führungskräften ein Vorruhestandsmodell mit bezahlten Freistellungsphasen an, so kann dafür die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht kommen. Das gelte auch für die Aufwendungen für die Arbeitnehmer, mit denen das Unternehmen am betreffenden Bilanzstichtag zwar noch keine gesonderte Freistellungsvereinbarung getroffen hat und die sich noch nicht in der Freistellungsphase befunden haben, die nach dem Anstellungsvertrag aber bereits einen entsprechenden Anspruch haben. (Hier muss die Vorinstanz nun endgültig insbesondere darüber entscheiden, was mit den Arbeitnehmern ist, die vor Eintritt in die Freistellungsphase aus dem Betrieb ausscheiden.) (BFH, IV R 11/24) - vom 05.02.2026