Steuertipp: Kindergeld - Antwortet die Agentur dem Gericht nicht, wird der Mutter geglaubt

Klagt eine Mutter gegen einen Kindergeldbescheid für ihre Tochter, mit dem die Familienkasse (die bei der Agentur für Arbeit ansässig ist) zum einen die Kindergeld-Zahlung stoppt und zum anderen Kindergeld zurückfordert (hier in Höhe von knapp 1.300 €), so hat die Klage der Frau Erfolg, wenn zwei Anfragen des Gerichts bei der Agentur für Arbeit unbeantwortet bleiben. In dem konkreten Fall ging es um die Frage, ob die Aussage der Mutter stimmte, dass die Tochter eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen konnte und sie jedoch bei der Agentur für Arbeit jedoch „ausbildungsplatzsuchend“ gemeldet gewesen sei (was den Bezug von Kindergeld gerechtfertigt hätte). Die Tatsache, dass die Behörde zweimal nicht antwortete, sei eine „Missachtung des Gerichts“, das schließlich der Frau glaubte, den Kindergeldanspruch bestätigte und den Rückzahlungsbescheid aufhob. (FG Rheinland-Pfalz, 6 K 1577/22) - vom 15.11.2022

Rechtstipp: Der Vermieter darf nicht einfach so "digital klingeln"

Tauscht ein Vermieter die analoge Klingelanlage gegen eine digitale aus, so kann ein Mieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen, wenn der Vermieter sich eigenmächtig für ein Modell entschieden hat, das nur über Handy, Festnetz oder Computer bedient werden kann. Der Mieter kann den (Wieder-)Einbau der analogen Klingelanlage verlangen. Es sei unerheblich, dass er die Funktionstüchtigkeit der Anlage herstellen könne, in dem er sich ein Smartphone, einen Computer oder ein Festnetztelefon beschafft. Die Pflicht den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache zu erhalten, treffe den Vermieter. Der darf nicht auf die Mitwirkung der Mieter verweisen. Auch liege in dem Einbau einer digitalen Klingelanlage keine Modernisierungsmaßnahme vor, die vom Mieter zu dulden sei. Denn die Maßnahme habe dazu geführt, dass keine funktionsfähige Klingelanlage mehr zur Verfügung gestanden hatte. (AmG Berlin-Charlottenburg, 202 C 105/22)