23.01.2025
Die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern (RAK) haben am 22.01.2025 erneut über eine BGH-Fachanwaltschaft abgestimmt – diesmal allerdings mit anderem Ergebnis als noch anlässlich der Hauptversammlung in Chemnitz, wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mitteilt.
Am 20.09.2024 hätten sich die Rechtsanwaltskammern noch mit knapper Mehrheit für den Antrag der RAK Berlin ausgesprochen, demzufolge sich die BRAK für eine Reform einsetzen habe sollen. Wegen eines förmlichen Fehlers habe erneut abgestimmt werden müssen.
In der Präsidentenkonferenz am 22.01.2025 sei der fehlerhafte Beschluss von den Präsidentinnen und Präsidenten einvernehmlich aufgehoben und nach sachlicher Diskussion erneut über den Vorschlag der RAK Berlin abgestimmt worden. Für den Berliner Antrag stimmten laut BRAK neun Kammern (39 gewichtete Stimmen), 18 Kammern (55 gewichtete Stimmen) dagegen und eine Kammer (neun gewichtete Stimmen) enthielt sich. Der Antrag der RAK Berlin sei damit abgelehnt worden.
Bundesrechtsanwaltskammer, PM vom 22.01.2025