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06.09.2024

Landtagswahl in Brandenburg: rbb-"Kandidatencheck" findet wohl ohne FDP-Spitzenkandidaten statt

Pech gehabt: Der FDP-Spitzenkandidat wird beim "Kandidatencheck", den der rbb vor der Landtagswahl in Brandenburg ausstrahlen will, wohl nicht dabei sein. Der Sender hat ihn nicht eingeladen. Und das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam hat diese Entscheidung in einem Eilverfahren als rechtens bestätigt.

Das Gericht stellte auf das redaktionelle Gesamtkonzept des rbb für die Berichterstattung über den Wahlkampf zur Landtagswahl am 22. September ab: Danach sind in die Sendung "Der Kandidatencheck" die Spitzenkandidaten nur der Parteien eingeladen worden, die derzeit im Landtag Brandenburg vertreten sind oder zumindest in den Meinungsumfragen stabil über fünf Prozent liegen. Beides trifft auf die FDP nicht zu.

Die Auswahlkriterien des rbb ließ das VG unbeanstandet. Die verfassungsrechtlich verbürgte Chancengleichheit der politischen Parteien im Wahlkampf verlange nämlich keine formale Gleichbehandlung. Der unterschiedlichen Bedeutung der Parteien dürfe in angemessener Weise Rechnung getragen werden.

Mit diesem Prinzip der so genannten abgestuften Chancengleichheit sei die vom rbb getroffene redaktionelle Auswahlentscheidung vereinbar. Die FDP komme in anderen rbb-Sendungen in einem ihrer landespolitischen Bedeutung Rechnung tragenden Umfang zu Wort, insbesondere im Interview-Format "rbb – am Wahlstand".

Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden. Die Ausstrahlung des "Kandidatencheck" ist für den 17. September geplant.

Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 04.05.2024, VG 11 L 733/24, nicht rechtskräftig