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03.09.2026

Samsung gewinnt Streit um Schul-iPads: Stadt muss Beschaffung neu ausschreiben

Eine Entscheidung mit Signalwirkung: Die Stadt Datteln muss die Beschaffung von 665 Schultablets neu ausschreiben. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gab damit dem Elektronikkonzern Samsung recht, der sich gegen eine Ausschreibung ausschließlich für iPads von Apple gewandt hatte.

Nach Auffassung des Gerichts durfte die Stadt nicht ohne Weiteres von dem vergaberechtlichen Grundsatz der Produktneutralität abweichen. Zwar könne eine Bindung an einen bestimmten Hersteller im Einzelfall zulässig sein. Dafür müsse der öffentliche Auftraggeber die technischen oder wirtschaftlichen Gründe aber konkret darlegen und belegen.

Daran fehlte es hier nach Ansicht des Vergabesenats. Die Stadt hatte argumentiert, ihre Schulen arbeiteten bereits mit Apple-Geräten und ein Wechsel oder Mischbetrieb mit Tablets anderer Hersteller würde zusätzlichen Aufwand und höhere Kosten verursachen. Die Angaben, die die Stadt zu möglichen Umstellungskosten und technischen Problemen gemacht hatte, erschienen dem OLG aber teilweise unplausibel oder zu pauschal.

Die Richter hoben deshalb eine Entscheidung der Vergabekammer auf, die die Apple-Ausschreibung zunächst gebilligt hatte. Will die Stadt die Tablets weiterhin beschaffen, muss sie nun erneut prüfen, ob neben iPads auch Geräte anderer Hersteller infrage kommen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 02.09.2026, VII-Verg 38/25, rechtskräftig