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31.08.2026

Gesetzliche Krankenkassen: Dürfen Versicherte nicht mit Geschenken vom Kassenwechsel abhalten

Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) hat es einer gesetzlichen Krankenkasse einstweilen untersagt, wechselwilligen Versicherten geldwerte Vorteile ohne rechtliche Grundlage zu versprechen, um sie vom Kassenwechsel abzuhalten. Nach Auffassung des Gerichts überschreitet eine solche Praxis die Grenzen des zulässigen Wettbewerbs zwischen Krankenkassen.

Auslöser waren mehrere Fälle, in denen Versicherte nach einer Kündigung ihrer Mitgliedschaft durch in Aussicht gestellte Zuschüsse, Bonus- oder Prämienzahlungen zum Verbleib bei der Krankenkasse bewegt werden sollten, obwohl auf diese Leistungen nach der Satzung kein Anspruch bestand. Eine konkurrierende Krankenkasse ging dagegen im Eilverfahren vor.

Das LSG gab dem Antrag statt und verpflichtete die betroffene Kasse, entsprechende Angebote künftig zu unterlassen. Für jeden Verstoß droht ein Ordnungsgeld von bis zu 100.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft von drei Monaten, die am Vorstand der verurteilten Krankenkasse zu vollziehen ist.

Ob die geschilderten Vorgänge tatsächlich bewiesen werden können, muss nun im noch anhängigen Hauptsacheverfahren geklärt werden. Hintergrund des Streits ist, dass die Zahl der Versicherten maßgeblich für die Finanzzuweisungen der Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds ist.

Landessozialgericht Bayern, Beschluss vom 27.07.2026, L 5 KR 126/26 ER