19.08.2026
Angesichts des demographischen Wandels und schwankender Teilnehmerzahlen soll die Steuerberaterprüfung durch verschiedene Maßnahmen für Bewerberinnen und Bewerber attraktiver werden, ohne dass hierdurch das hohe fachliche Niveau der Steuerberaterprüfung verringert wird. Dafür hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Steuerberaterprüfung und zur Änderung weiterer Vorschriften im Steuerberatungsrecht vorgelegt.
Bei den Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung sieht der Referentenentwurf eine Aufhebung des sogenannten Fakultätsvorbehalts vor. Darüber hinaus soll die Beschränkung der Wiederholungsversuche aufgehoben werden. Im Bereich der organisatorischen Durchführung und Abnahme der Steuerberaterprüfung sollen rechtliche Grundlagen zur Bildung von gemeinsamen Stellen und Prüfverbünden erweitert werden, um mehr Flexibilität und Synergien zu ermöglichen.
Weitergehende Maßnahmen, insbesondere die zeitliche Streckung der schriftlichen und mündlichen Prüfung sowie die Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens, sollen dem Bundesministerium der Finanzen durch eine Erweiterung der Verordnungsermächtigung ermöglicht werden.
BMF, Mitteilung vom 13.08.2026