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20.03.2026

Steuerlich geförderte private Altersvorsorge: Weichen stehen auf Reform

Aus den Koalitionsfraktionen kommen Signale für Änderungen am Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (BT-Drs. 21/4088). Wie der Deutsche Bundestag meldet, hieß es im Finanzausschuss am 18.03.2026 aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion, es sei zu erwägen, den Kreis der Förderberechtigten auf Selbstständige auszuweiten.

Die SPD-Fraktion sehe noch Redebedarf am Kostendeckel von 1,5 Prozent beim Standardprodukt. Auch ein öffentlich verwaltetes Standardprodukt sei aus ihrer Sicht noch diskussionswürdig. Dieses fordere die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem eigenen Antrag (BT-Drs. 21/3617). Die Sozialdemokraten wollen dem Pressedienst des Bundestags zufolge außerdem die Förderung von Familien mit niedrigen Einkommen nochmal in den Blick nehmen.

Insgesamt sähen die Koalitionsfraktionen Handlungsbedarf, die bestehende Riesterrente zu reformieren, da diese zu kompliziert, zu bürokratisch und zu renditearm sei.

Die AfD-Fraktion habe zunächst die Auswahl der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung am 16.03.2026 kritisiert. Dort seien zu viele Vertreter der Finanzwirtschaft gewesen und zu wenige Wissenschaftler. Dem Gesetzentwurf habe sie durchaus positive Änderungen zugebilligt. Er gehe aber bei der Reform der privaten Altersvorsorge nicht weit genug, weshalb sie ihn ablehne. Ein eigener AfD-Antrag trage den Titel "Private Altersvorsorge modernisieren – ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen" (BT-Drs. 21/2830).

Für eine obligatorische private Vorsorge mit einer Opt-out-Regel machen sich nach Angaben des Bundestages die Grünen stark. Denn mit dem bestehenden Prinzip würden einkommensschwache Haushalte nicht erreicht. Diese Kritik hätten auch Vertreter der Wissenschaft und des Verbraucherschutzes geteilt, wie in der Anhörung deutlich geworden sei.

Eine gänzliche Ablehnung der steuerlichen Förderung sei von der Fraktion Die Linke gekommen. Steuergeld solle besser in die gesetzliche Rente fließen als in die private. Am vorliegenden Gesetzentwurf habe sie darüber hinaus kritisiert, dass er zu einer Verschlechterung bei Familien mit Kindern und geringen Einkommen führe.

Deutscher Bundestag, PM vom 18.03.2026