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23.01.2026

Durchgangserwerb bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen: Das folgt aus einem neueren BFH-Urteil

Mit Urteil vom 25.09.2024 (XI R 19/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) unter anderem entschieden, dass für eine Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Absatz 1a Umsatzsteuergesetz (UStG) im Fall eines Durchgangserwerbs der Zwischenerwerber nicht Unternehmer sein muss.

Der BFH begründet diese Ansicht mit einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 1 Absatz 1a Satz 1 UStG.

Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem aktuellen Schreiben mitteilt, wird die Verwaltungsauffassung an diese Rechtsprechung angepasst. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass werde entsprechend geändert.

Die Regelungen des BMF-Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 20.01.2026, III C 2 - S 7100-b/00011/009/045