23.01.2026
Das EU-Parlament will das Recht auf Entschädigung bei einer dreistündigen Flugverspätung beibehalten und zugleich vereinfachte Erstattungsverfahren sowie kostenloses Handgepäck durchsetzen.
Die Abgeordneten nahmen am 21.01.2026 ihre Position zu einer Überarbeitung der EU-Vorschriften über Fluggastrechte an, die von den EU-Mitgliedstaaten im Juni 2025 vorgeschlagen worden war. Die Abgeordneten sprachen sich gegen Bestrebungen der EU-Verkehrsminister aus, die seit 2004 geltenden Fluggastrechte zum Schutz von Passagieren bei Reiseunterbrechungen abzuschwächen.
Die Abgeordneten wollen das Recht von Flugreisenden auf Erstattung oder anderweitige Beförderung sowie auf Entschädigung beibehalten, wenn ein Flug um mehr als drei Stunden verspätet ist, annulliert wird oder ihnen die Beförderung verweigert wird. Der Rat plädiert hingegen dafür, Entschädigungen erst nach einer Verspätung von vier bis sechs Stunden, je nach Flugdistanz, vorzusehen.
Das Parlament lehnt zudem eine Senkung der derzeitigen Entschädigungsbeträge ab und schlägt vor, diese weiterhin auf zwischen 300 Euro und 600 Euro, abhängig von der Flugdistanz, festzulegen. Die Mitgliedstaaten möchten die Entschädigungsspanne auf 300 Euro bis 500 Euro begrenzen.
Da Fluggesellschaften nur für Umstände verantwortlich gemacht werden sollen, die in ihrem Einflussbereich liegen, will das Parlament die Liste der außergewöhnlichen Umstände aktualisieren, unter denen Airlines von der Zahlung einer Entschädigung befreit werden können. Zu diesen zählen derzeit unter anderem Naturkatastrophen, Krieg, extreme Wetterbedingungen oder unvorhergesehene Arbeitskämpfe, die das Luftfahrtunternehmen, den Flughafen oder den Flugsicherungsdienst betreffen. Die Abgeordneten fordern eine abschließende Liste sowie ihre regelmäßige Aktualisierung durch die Kommission.
Sie fordern zudem, dass Fluggesellschaften ihre Pflicht beibehalten, gestrandeten Passagieren ab zwei Stunden nach der planmäßigen Abflugzeit Erfrischungen, ab drei Stunden eine Mahlzeit sowie bei langen Verspätungen eine Unterkunft von bis zu drei Nächten bereitzustellen. Die Begrenzung auf drei Übernachtungen biete den Airlines mehr Planungssicherheit und schütze sie vor unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen.
Die Abgeordneten befürworten die Einführung vorausgefüllter Formulare für Entschädigungs- und Erstattungsanträge an, um die Bearbeitung zu vereinfachen und zu vermeiden, dass Passagiere und Fluggesellschaften auf Entschädigungsagenturen zurückgreifen müssen. Nach den geplanten Vorschriften wären Airlines verpflichtet, betroffenen Passagieren bei Reiseunterbrechungen (Annullierungen oder Verspätungen) innerhalb von 48 Stunden ein vorausgefülltes Formular zu übermitteln. Die Position des Rates sieht ein solches Formular bislang nur im Fall von Annullierungen, nicht jedoch bei langen Verspätungen vor. Reisende hätten anschließend ein Jahr Zeit, ihren Antrag einzureichen.
Das Parlament will zudem sicherstellen, dass Passagiere ohne zusätzliche Kosten einen persönlichen Gegenstand (etwa eine Handtasche, einen Rucksack oder einen Laptop) sowie ein kleines Handgepäckstück mit an Bord nehmen dürfen. Letzteres darf eine maximale Gesamtgröße von 100 Zentimetern (Länge, Breite und Höhe zusammen) und ein Gewicht von höchstens sieben Kilogramm haben.
Zudem wollen die Abgeordneten zusätzliche Gebühren abschaffen, die einigen Reisenden derzeit auferlegt werden, etwa für die Korrektur von Schreibfehlern im Namen oder für den Check-in. Passagiere sollen außerdem weiterhin zwischen digitalen und gedruckten Bordkarten wählen können.
Besonderes Augenmerk legt das EU-Parlament auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität. Diese sollen Anspruch auf Entschädigung, anderweitige Beförderung und Unterstützung durch die Fluggesellschaft haben, wenn sie einen Flug verpassen, weil der Flughafen es versäumt hat, ihnen rechtzeitig beim Erreichen des Gates zu helfen. Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität, schwangere Frauen, Säuglinge sowie Kinder im Kinderwagen mit Begleitperson sollen beim Boarding Vorrang erhalten. Begleitpersonen sollen zudem ohne zusätzliche Kosten auf einem benachbarten Sitzplatz untergebracht werden.
Im Rahmen des Verfahrens der zweiten Lesung wird die Position des Parlaments an den Rat übermittelt. Sollte der Rat nicht alle Änderungen des Parlaments annehmen, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, um eine Einigung über die endgültige Fassung des Gesetzes zu erzielen.
Europäisches Parlament, PM vom 21.01.2026