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09.01.2026

Luftsicherheit: Länder fordern Ausweiskontrolle beim Boarding

Der Bundesrat will Luftfahrtunternehmen dazu verpflichten, die Ausweispapiere der Passagiere beim Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Das geht aus seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes hervor.

Mit dem Vorschlag möchte der Bundesrat sicherstellen, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann.

Wie er ausführt, sind die Luftfahrtunternehmen derzeit nicht verpflichtet, die Ausweispapiere ihrer Fluggäste mit den Angaben bei der Buchung abzugleichen. "Wird also bei der Buchung eine falsche Identität angegeben und es findet keine Ausweiskontrolle und kein Abgleich bei der Abfertigung der Fluggäste statt, wird diese falsche Identität nicht erkannt", meinen die Länder. Da nur die falsche Identität bei der Buchung von den Luftfahrtunternehmen erfasst werde, könne nicht festgestellt werden, welche Personen sich tatsächlich im Flugzeug befinden.

Durch diese mangelnden Kontrollen entstehe eine "gewichtige Informationslücke, die es Kriminellen und Terroristen ermögliche, sich unter falscher Identität Zugang zu Flügen zu verschaffen", argumentiert der Bundesrat. Reisewege könnten so nicht nachvollzogen und Reisepläne von Personen, die sich bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden befinden, nicht frühzeitig erkannt werden.

Die Bundesregierung gibt an, ihre Meinungsbildung zu diesem Vorschlag sei noch nicht abgeschlossen. Nach ihrem Gesetzentwurf sollen die Länder bei der Bundeswehr im Wege der Amtshilfe um Unterstützung bei der Drohnenabwehr anfragen können. Die Bundeswehr soll dabei zur Gefahrenabwehr von Drohnen auch Waffengewalt anwenden können.

Deutscher Bundestag, PM vom 08.01.2026