17.11.2025
Der Bundestag hat 13.11.2025 den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen" (BT-Drs. 21/1865, 21/2467, 21/2669 Nr. 24) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 21/2751) angenommen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (BT-Drs. 21/2792) zur Finanzierbarkeit vor.
Abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Steuergestaltung verhindern – Mindeststeuer stärken" (BT-Drs. 21/2245).
Das Gesetz zu Anpassung Mindeststeuergesetzes soll die Verwaltungsleitlinien der Industrieländerorganisation OECD zur globalen Mindestbesteuerung von Unternehmen in deutsches Recht umsetzen. "Eine wesentliche Änderung betrifft die Berücksichtigung von latenten Steuern im Rahmen der Vollberechnung, die aufgrund eines Wahlrechts oder aufgrund Verrechnung im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag nicht ausgewiesen sind", heißt es im Gesetzentwurf. Daneben würden als Begleitmaßnahmen einzelne Anti-Gewinnverlagerungsvorschriften zur Vermeidung von Bürokratie auf das "erforderliche Maß" zurückgeführt.
Der Finanzausschuss hatte am 12.11.2025 Änderungen am Regierungsentwurf beschlossen. So seien die Vorgaben der OECD für so genannte Safe Harbours "nunmehr vollständig umgesetzt", heißt es in einem der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Auch die Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern wurden definiert. Eine neue Anwendungsregelung soll klarstellen, "dass das neu durchzuführende Verfahren des automatischen Informationsaustausches zu Mindeststeuer-Berichten erstmalig ab dem 01.01.2026 anzuwenden ist."
Eine weitere Änderung soll eine Doppelbesteuerung von Bezügen aus Zwischengesellschaften vermeiden. Ferner ist nun eine Klarstellung eingefügt, dass die Wegzugsteuer auch dann nicht entfällt, wenn Steuerpflichtige nach substanziellen Gewinnausschüttungen oder substanzieller Einlagenrückgewähr nach Deutschland zurückkehren.
Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme (BT-Drs. 21/2467) unter anderem Änderungen beim Abzug von Sonderbetriebsausgaben in bestimmten Fällen. Die Regierung sicherte in ihren Gegenäußerung zu, den Vorschlag der Länder zu prüfen.
Dem abgelehnten Antrag der Bündnisgrünen (BT-Drs. 21/2245) zufolge sollte sich die Bundesregierung auf internationaler und auf EU-Ebene für die globale Mindeststeuer einsetzen. Außerdem wurde verlangt, die internationale Steuerkooperation und Infrastruktur zur Erfassung von Vermögen und den Austausch von Bankdaten weiter zu verbessern. Nach Angaben der Fraktion entgehen den öffentlichen Kassen durch Steuertricks von Konzernen jährlich Milliardeneinnahmen.
Deutscher Bundestag, PM vom 13.11.2025