03.11.2025
Die nordrhein-westfälische Landesregierung will es Richtern in Nordrhein-Westfalen ermöglichen, ihren Dienst zukünftig bis zum Eintritt des 69. Lebensjahres auszuüben. Das Kabinett hat am 28.10.2025 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in den Landtag einzubringen.
Während die Regelaltersgrenze für Beamte sowie Richter in Nordrhein-Westfalen einheitlich bei 67 Jahren liegt, können Beamte unter näher bestimmten Voraussetzungen auch über das 67. Lebensjahr hinaus im Dienst bleiben. Richtern ist dies bislang nicht möglich.
Durch den Gesetzentwurf soll auch ihnen ermöglicht werden, auf Antrag den Eintritt in den Ruhestand bis zum 69. Lebensjahr hinauszuschieben, wenn keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Der Antrag soll außerdem der Mitbestimmung der Personalvertretungen der Richter unterliegen.
Justizministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 29.10.2025